Daten­schut­z­er­klä­rung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unse­rem Unter­neh­men. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäfts­lei­tung der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie. Eine Nut­zung der Inter­net­sei­ten der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie ist grund­sätz­lich ohne jede Angabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fene Person beson­dere Ser­vices unse­res Unter­neh­mens über unsere Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich werden. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine solche Ver­ar­bei­tung keine gesetz­li­che Grund­lage, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­weise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Person, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie gel­ten­den lan­des­s­pe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels dieser Daten­schut­z­er­klä­rung möchte unser Unter­neh­men die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Ferner werden betrof­fene Per­so­nen mit­tels dieser Daten­schut­z­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rechte auf­ge­klärt.

Die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie hat als für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch können Inter­net­ba­sierte Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leis­tet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Person frei, per­so­nen­be­zo­gene Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­weise tele­fo­nisch, an uns zu über­mit­teln.

1. Begriffs­be­stim­mun­gen

Die Daten­schut­z­er­klä­rung der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wurden. Unsere Daten­schut­z­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unsere Kunden und Geschäfts­part­ner ein­fach lesbar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vorab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläu­tern.

Wir ver­wen­den in dieser Daten­schut­z­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

  • a) per­so­nen­be­zo­gene Daten

    Per­so­nen­be­zo­gene Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Person (im Fol­gen­den „be­trof­fene Person“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Person ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­dere mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät dieser natür­li­chen Person sind, iden­ti­fi­ziert werden kann.

  • b) betrof­fene Person

    Betrof­fene Person ist jede iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Person, deren per­so­nen­be­zo­gene Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet werden.

  • c) Ver­ar­bei­tung

    Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führte Vor­gang oder jede solche Vor­gangs­reihe im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­tion, das Ordnen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine andere Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Ver­nich­tung.

  • d) Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung

    Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­tige Ver­ar­bei­tung ein­zu­schrän­ken.

  • e) Pro­fi­ling

    Pro­fi­ling ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die darin besteht, dass diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det werden, um bestimmte per­sön­li­che Aspekte, die sich auf eine natür­li­che Person bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­dere, um Aspekte bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel dieser natür­li­chen Person zu ana­ly­sie­ren oder vor­her­zu­sa­gen.

  • f) Pseud­ony­mi­sie­rung

    Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Weise, auf welche die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Person zuge­ord­net werden können, sofern diese zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt werden und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Person zuge­wie­sen werden.

  • g) Verant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­cher

    Verant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwecke und Mittel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwecke und Mittel dieser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Verant­wort­li­che bezie­hungs­weise können die bestimm­ten Kri­te­rien seiner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen werden.

  • h) Auf­trags­ver­ar­bei­ter

    Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­nen­be­zo­gene Daten im Auf­trag des Verant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet.

  • i) Emp­fän­ger

    Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der per­so­nen­be­zo­gene Daten offen­ge­legt werden, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rahmen eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­weise per­so­nen­be­zo­gene Daten erhal­ten, gelten jedoch nicht als Emp­fän­ger.

  • j) Drit­ter

    Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Person, dem Verant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Verant­wor­tung des Verant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­ar­bei­ten.

  • k) Ein­wil­li­gung

    Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Person frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Weise und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­bene Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Person zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen

Verant­wort­li­cher im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union gel­ten­den Daten­schutz­ge­setze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie
Schwartz­kopff­straße 15
10115 Berlin
Deutsch­land
Tel.: +49 30 5019 3411
E-Mail: mail@hen­riks­poh­ler.de
Web­site: www.hen­riks­poh­ler.de

3. Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen

Die Inter­net­seite der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie erfasst mit jedem Aufruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Person oder ein auto­ma­ti­sier­tes System eine Reihe von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen werden in den Log­fi­les des Ser­vers gespei­chert. Erfasst werden können die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den System ver­wen­dete Betrie­bs­sys­tem, (3) die Inter­net­seite, von wel­cher ein zugrei­fen­des System auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nannte Refer­rer), (4) die Unter­we­b­sei­ten, welche über ein zugrei­fen­des System auf unse­rer Inter­net­seite ange­steu­ert werden, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­tige ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Falle von Angrif­fen auf unsere infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­teme dienen.

Bei der Nut­zung dieser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie keine Rück­schlüsse auf die betrof­fene Person. Diese Infor­ma­tio­nen werden viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­hafte Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­teme und der Tech­nik unse­rer Inter­net­seite zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cybe­r­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Diese anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen werden durch die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie daher einer­seits sta­tis­tisch und ferner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Server-Log­fi­les werden getrennt von allen durch eine betrof­fene Person ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert.

4. Rou­ti­ne­mä­ßige Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­gene Daten der betrof­fe­nen Person nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­bene Spei­cher­frist ab, werden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

5. Rechte der betrof­fe­nen Person

  • a) Recht auf Bestä­ti­gung

    Jede betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räumte Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fende per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet werden. Möchte eine betrof­fene Person dieses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

  • b) Recht auf Aus­kunft

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu seiner Person gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie dieser Aus­kunft zu erhal­ten. Ferner hat der Euro­päi­sche Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Person Aus­kunft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zuge­stan­den:

    • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
    • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
    • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt worden sind oder noch offen­ge­legt werden, ins­be­son­dere bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen
    • falls mög­lich die geplante Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­rien für die Fest­le­gung dieser Dauer
    • das Beste­hen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Verant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen diese Ver­ar­bei­tung
    • das Beste­hen eines Beschwer­de­rechts bei einer Auf­sichts­be­hörde
    • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Person erho­ben werden: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
    • das Beste­hen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fi­ling gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in diesen Fällen — aus­sa­ge­kräf­tige Infor­ma­tio­nen über die invol­vierte Logik sowie die Trag­weite und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fene Person

    Ferner steht der betrof­fe­nen Person ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­gene Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion über­mit­telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Person im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhal­ten.

    Möchte eine betrof­fene Person dieses Aus­kunfts­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

  • c) Recht auf Berich­ti­gung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Ferner steht der betrof­fe­nen Person das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu ver­lan­gen.

    Möchte eine betrof­fene Person dieses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen werden)

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Verant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht werden, sofern einer der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden für solche Zwecke erho­ben oder auf sons­tige Weise ver­ar­bei­tet, für welche sie nicht mehr not­wen­dig sind.
    • Die betrof­fene Person wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­lage für die Ver­ar­bei­tung.
    • Die betrof­fene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es liegen keine vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Gründe für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet.
    • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Verant­wort­li­che unter­liegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden in Bezug auf ange­bo­tene Dienste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erho­ben.

    Sofern einer der oben genann­ten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Person die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie gespei­chert sind, ver­an­las­sen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden. Der Mit­ar­bei­ter der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

    Wurden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Verant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­sene Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um andere für die Daten­ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­che, welche die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu setzen, dass die betrof­fene Person von diesen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu diesen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen dieser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie wird im Ein­zel­fall das Not­wen­dige ver­an­las­sen.

  • e) Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Verant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Voraus­set­zun­gen gege­ben ist:

    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Person bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu über­prü­fen.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fene Person lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
    • Der Verant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwecke der Ver­ar­bei­tung nicht länger, die betrof­fene Person benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.
    • Die betrof­fene Person hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Gründe des Verant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Person über­wie­gen.

    Sofern eine der oben genann­ten Voraus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fene Person die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie gespei­chert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden. Der Mit­ar­bei­ter der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­an­las­sen.

  • f) Recht auf Daten­über­trag­bar­keit

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, welche durch die betrof­fene Person einem Verant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wurden, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren Format zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Daten einem ande­ren Verant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Verant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wurden, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­gabe erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­esse liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, welche dem Verant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

    Ferner hat die betrof­fene Person bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Verant­wort­li­chen an einen ande­ren Verant­wort­li­chen über­mit­telt werden, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

    Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fene Person jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie wenden.

  • g) Recht auf Wider­spruch

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestim­mun­gen gestütz­tes Pro­fi­ling.

    Die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwin­gende schutz­wür­dige Gründe für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Person über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.

    Ver­ar­bei­tet die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie per­so­nen­be­zo­gene Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fene Person das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwecke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fi­ling, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fene Person gegen­über der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie der Ver­ar­bei­tung für Zwecke der Direkt­wer­bung, so wird die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für diese Zwecke ver­ar­bei­ten.

    Zudem hat die betrof­fene Person das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, gegen die sie betref­fende Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine solche Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­esse lie­gen­den Auf­gabe erfor­der­lich.

    Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Person direkt jeden Mit­ar­bei­ter der Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wenden. Der betrof­fe­nen Person steht es ferner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zuü­ben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

  • h) Auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Pro­fi­ling

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fi­ling — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu werden, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Person und dem Verant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Union oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Verant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­sene Maß­nah­men zur Wah­rung der Rechte und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person erfolgt.

    Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Person und dem Verant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person, trifft die Henrik Spoh­ler Foto­gra­fie ange­mes­sene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person zu wahren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Person sei­tens des Verant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

    Möchte die betrof­fene Person Rechte mit Bezug auf auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

  • i) Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Ein­wil­li­gung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu wider­ru­fen.

    Möchte die betrof­fene Person ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Verant­wort­li­chen wenden.

6. Rechts­grund­lage der Ver­ar­bei­tung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­lage für Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, dessen Ver­trags­par­tei die betrof­fene Person ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­weise bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für solche Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fällen von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch welche eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­weise zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fällen könnte die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich werden, um lebens­wich­tige Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person oder einer ande­ren natür­li­chen Person zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­weise der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt werden würde und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­tige lebens­wich­tige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­tige Dritte wei­ter­ge­ge­ben werden müss­ten. Dann würde die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf dieser Rechts­grund­lage basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, die von keiner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst werden, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rechte und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Solche Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge sind uns ins­be­son­dere des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wurden. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­esse anzu­neh­men sein könnte, wenn die betrof­fene Person ein Kunde des Verant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

7. Berech­tigte Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Verant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­esse die Durch­füh­rung unse­rer Geschäftstä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­er­ge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteils­eig­ner.

8. Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden

Das Kri­te­rium für die Dauer der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­lige gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist werden die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

9. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Person, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Folgen der Nicht­be­reit­stel­lung

Wir klären Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fene Person uns per­so­nen­be­zo­gene Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­bei­tet werden müssen. Die betrof­fene Person ist bei­spiels­weise ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­gene Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen werden könnte. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wenden. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und welche Folgen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

10. Beste­hen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Pro­fi­ling.

Diese Daten­schut­z­er­klä­rung wurde durch den Daten­schut­z­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH, die als Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Dachau tätig ist, in Koope­ra­tion mit dem Anwalt für Daten­schutz­recht Chris­tian Sol­me­cke erstellt.